Erwägungsgrund 2 32013R0512
Die Rechtsgrundlage für die Funktionsweise des Befreiungssystems wurde in der Verordnung (EG) Nr. 88/97 der Kommission („geänderte Verordnung“) festgelegt.
Die Rechtsgrundlage für die Funktionsweise des Befreiungssystems wurde in der Verordnung (EG) Nr. 88/97 der Kommission („geänderte Verordnung“) festgelegt.