Erwägungsgrund 12 32013R0512
Ferner wird es für angezeigt erachtet, Artikel 16 Absatz 3 zu streichen, da die benötigten Daten aus anderen Quellen beschafft werden können.
Ferner wird es für angezeigt erachtet, Artikel 16 Absatz 3 zu streichen, da die benötigten Daten aus anderen Quellen beschafft werden können.