Erwägungsgrund 12 32014R0251
Angesichts der Bedeutung und Komplexität des Sektors aromatisierte Weinerzeugnisse empfiehlt es sich, besondere Vorschriften für die Beschreibung und Aufmachung von aromatisierten Weinerzeugnissen festzulegen, die die in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 festgelegten Vorschriften über die Etikettierung ergänzen. Mit diesen besonderen Vorschriften sollte auch einem Missbrauch der Verkehrsbezeichnungen von aromatisierten Weinerzeugnissen bei Erzeugnissen, die den Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen, entgegengewirkt werden.