Erwägungsgrund 13 32014R0251
Um das Verbraucherverständnis zu erleichtern, sollten die in dieser Verordnung festgelegten Verkehrsbezeichnungen durch die verkehrsübliche Bezeichnung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 ergänzt werden können.
Um das Verbraucherverständnis zu erleichtern, sollten die in dieser Verordnung festgelegten Verkehrsbezeichnungen durch die verkehrsübliche Bezeichnung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 ergänzt werden können.