Erwägungsgrund 13 32014R0661
Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sollten in Bezug auf die Mehrwertsteuer an die allgemeine Finanzierungspolitik der Union angepasst werden.
Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sollten in Bezug auf die Mehrwertsteuer an die allgemeine Finanzierungspolitik der Union angepasst werden.