Erwägungsgrund 25 32014R0661
Die Bestimmungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 zum Schutz der finanziellen Interessen der Union sollten genauer gefasst werden, damit die Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten sowie zur Wiedereinziehung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder falsch verwendeter Finanzmittel deutlich dargelegt werden.