Erwägungsgrund 17 32015R1185
Bei der Einführung von Ökodesign-Anforderungen sollte den Herstellern ein ausreichender Zeitraum für die Anpassung ihrer Produkte an diese Verordnung gewährt werden. Die Zeitplanung sollte der Kostenbelastung für die Hersteller, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Rechnung tragen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Ziele dieser Verordnung rechtzeitig erreicht werden.