Erwägungsgrund 22 32015R1185
Um die Umweltauswirkungen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten noch weiter zu begrenzen, sollten die Hersteller Informationen zur Zerlegung, Wiederverwertung und Entsorgung bereitstellen.
Um die Umweltauswirkungen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten noch weiter zu begrenzen, sollten die Hersteller Informationen zur Zerlegung, Wiederverwertung und Entsorgung bereitstellen.