Erwägungsgrund 12 32017R2195
Die Integration der Regelarbeitsmärkte sollte einen effizient funktionierenden Intraday-Markt unterstützen, damit die Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, ihre eigene Leistungsbilanz so echtzeitnah wie möglich auszugleichen. Nur die nach Abschluss des Intraday-Markts noch bestehenden Bilanzkreisabweichungen sollten von den ÜNB über den Regelreservemarkt ausgeglichen werden. Die europaweite Harmonisierung der Bilanzkreisabrechnungszeitintervalle auf 15 Minuten sollte den Intraday-Handel erleichtern und die Entwicklung mehrerer Handelsprodukte mit denselben Lieferfenstern unterstützen.