Erwägungsgrund 13 32017R2195
Im Interesse des Austauschs von Regelreserve, der Erstellung gemeinsamer Merit-Order-Listen und einer angemessenen Liquidität des Regelreservemarkts ist es erforderlich, Bestimmungen für die Standardisierung von Regelreserveprodukten festzulegen. Die vorliegende Verordnung enthält Vorschriften für die Standardmerkmale und sonstigen Merkmale, die Standardprodukte mindestens aufweisen müssen.