Erwägungsgrund 16 32017R2195
Sobald die zuständigen Regulierungsbehörden eine Methode für das Zuweisungsverfahren grenzüberschreitender Übertragungskapazität genehmigt haben, könnten zwei oder mehr ÜNB die Methode bereits vorab anwenden, um Erfahrung zu gewinnen und eine reibungslose Einführung durch weitere ÜNB vorzubereiten. Im Interesse der Marktintegration sollte die Anwendung einer solchen Methode, soweit vorhanden, jedoch von allen ÜNB harmonisiert werden.