Erwägungsgrund 20 32017R2195
Diese Verordnung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Agentur, dem ENTSO (Strom) (ENTSO-E) und den sonstigen Interessenträgern erarbeitet, um wirksame, ausgewogene und angemessene Vorschriften auf transparente und partizipative Weise zu erlassen. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 wird die Kommission die Agentur, ENTSO-E und andere relevante Interessenträger konsultieren, bevor sie Änderungen dieser Verordnung vorschlägt.