Erwägungsgrund 3 32017R2195
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind diskriminierungsfreie Vorschriften über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und insbesondere über die Kapazitätsvergabe für Verbindungsleitungen und Übertragungsnetze festgelegt, die sich auf grenzüberschreitende Stromflüsse auswirken. Im Interesse eines wirklich integrierten Strommarkts und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sollten effiziente Bestimmungen für den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem entwickelt werden, um den Marktteilnehmern Anreize zu bieten, zur Behebung von Situationen beizutragen, in denen eine von ihnen verursachte Angebotsknappheit im System besteht. Insbesondere ist es erforderlich, Vorschriften für die technischen und betrieblichen Aspekte des Systemausgleichs und für den Energiehandel festzulegen. Diese Vorschriften sollten Bestimmungen für Leistungsreserven im Elektrizitätsversorgungssystem umfassen.