Art. 34 32019R0128
Aufhebung
Die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 wird aufgehoben, und alle Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 wird aufgehoben, und alle Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.