Erwägungsgrund 14 32019R0631
Im Zuge der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt seit 2017 ein neues Prüfverfahren zur Messung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen — das „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ („WLTP“) — gemäß der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission. Dieses Prüfverfahren liefert Werte für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch, die den realen Fahrbedingungen besser entsprechen.Daher sollten die neuen CO2-Emissionsziele auf CO2-Werten beruhen, die auf der Grundlage dieses Prüfverfahrens ermittelt wurden. In Anbetracht der Tatsache, dass ab dem Jahr 2021 WLTP-basierte CO2-Emissionswerte zur Erreichung der Zielvorgabe verfügbar sein werden, ist es angezeigt, dass die neuen Emissionsnormen als Reduktionsziele im Verhältnis zu den Zielvorgaben im Jahr 2021 festgelegt werden, die auf der Grundlage der für die WLTP-Emissionsprüfung gemessenen CO2-Emissionen berechnet werden. Damit die als Ausgangspunkt für die Festlegung der für 2025 und 2030 geltenden Emissionsminderungsziele verwendeten Werte wirklich stichhaltig und repräsentativ sind, müssen die Bedingungen, unter denen diese Messungen erfolgen, im Zuge der Durchführung der Durchführungsverordnungen (EU) 2017/1152 und (EU) 2017/1153 der Kommission geklärt wurden.