Erwägungsgrund 43 32019R0631
Die Kommission sollte die Befugnisse zur Festlegung und Durchführung eines Verfahrens haben, mit dem geprüft werden kann, ob die im Einklang mit dem WLTP-Prüfverfahren bestimmten CO2-Emissionen von Fahrzeugen im Betrieb mit den in den Übereinstimmungsbescheinigungen festgehaltenen CO2-Emissionswerten übereinstimmen. Bei der Konzipierung dieses Verfahrens sollte besonderes Augenmerk auf die Ermittlung von Methoden wie etwa den Rückgriff auf Daten von im Fahrzeug eingebauten Einrichtungen zur Überwachung des Kraftstoff- und/oder Energieverbrauchs gerichtet werden, damit Strategien aufgedeckt werden können, mit denen die CO2-Ergebnisse eines Fahrzeugs im Prüfverfahren für die Typgenehmigung künstlich verbessert werden. Erkenntnisse in den Fällen, in denen im Zuge dieser Prüfungen Abweichungen oder Strategien aufgedeckt werden, mit denen die CO2-Ergebnisse eines Fahrzeugs künstlich verbessert werden, müssen als hinreichende Gründe für den Verdacht gelten, dass ein schwerwiegendes Risiko der Nichteinhaltung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 besteht, und die Mitgliedstaaten sollten auf dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen nach Kapitel XI der Verordnung (EU) 2018/858 ergreifen.