Erwägungsgrund 32 32018R1862
Ausschreibungen von Kindern, die dem Risiko einer Kindesentführung durch einen Elternteil ausgesetzt sind, sollten auf Ersuchen der zuständigen Behörden, einschließlich der nach nationalem Recht für Fragen der elterlichen Verantwortung zuständigen Justizbehörden, in das SIS eingegeben werden. Ausschreibungen von Kindern, die dem Risiko einer Kindesentführung durch einen Elternteil ausgesetzt sind, sollten nur in das SIS eingegeben werden können, wenn das Risiko konkret und offensichtlich ist, sowie unter abgegrenzten Umständen. Es ist daher erforderlich, dass strenge und angemessene Regelungsschranken zur Verfügung stehen. Die zuständige Behörde sollte bei der Bewertung, ob ein konkretes und offensichtliches Risiko besteht, dass ein Kind in Kürze widerrechtlich aus einem Mitgliedstaat verbracht wird, die persönliche Situation des Kindes und das Umfeld berücksichtigen, dem das Kind ausgesetzt ist.