Erwägungsgrund 36 32018R1862
Damit strenge und angemessene Regelungsschranken garantiert werden, sollten — soweit dies nach nationalem Recht vorgesehen ist — Ausschreibungen von Kindern oder sonstigen schutzbedürftigen Personen, die am Reisen gehindert werden müssen, in das SIS eingegeben werden, nachdem eine Entscheidung einer Justizbehörde oder eine Entscheidung einer zuständigen Behörde, die durch eine Justizbehörde bestätigt wurde, ergangen ist.