Erwägungsgrund 34 32018R1862
Ausschreibungen von Kindern, die zu ihrem eigenen Schutz am Reisen gehindert werden müssen, sollten in das SIS eingegeben werden, wenn ein konkretes und offensichtliches Risiko besteht, dass sie aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gebracht werden oder dieses verlassen. Solche Ausschreibungen sollten eingegeben werden, wenn durch die Reise die Gefahr bestünde, dass sie Opfer von Menschenhandel oder einer erzwungenen Eheschließung, von Genitalverstümmelung bei Frauen oder sonstiger Formen geschlechtsspezifischer Gewalt werden, dass sie Opfer terroristischer Straftaten werden oder darin verwickelt werden oder dass sie in bewaffnete Gruppen eingezogen oder rekrutiert werden oder zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten gezwungen werden.