Erwägungsgrund 11 32020R1682
Da erwartet wird, dass die Verwendung von Nagelmitteln, die HEMA und Di-HEMA-TMHDC enthalten, durch gewerbliche Anwender sicherer ist, sollten solche Produkte nur von gewerblichen Anwendern verwendet werden, weshalb auf der Verpackung solcher Produkte der Hinweis „Nur für gewerbliche Verwendung“ angebracht werden sollte.