Erwägungsgrund 12 32020R1682
Um sowohl die gewerblichen Anwender als auch die Verbraucher auf das potenzielle Gesundheitsrisiko aufmerksam zu machen, sollte auf der Verpackung von Nagelmitteln, die HEMA und Di-HEMA-TMHDC enthalten, der Hinweis „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen“ hinzugefügt werden.