Erwägungsgrund 8 32020R1682
Es sollte zwischen der gewerblichen Verwendung und der Verwendung kosmetischer Mittel durch Verbraucher unterschieden werden. An gewerbliche Anwender werden höhere Sicherheitsanforderungen gestellt. Insbesondere wird von gewerblichen Anwendern erwartet, dass sie im Vergleich zu Verbrauchern über mehr Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug auf die Verwendung eines kosmetischen Mittels verfügen.