Erwägungsgrund 13 32020R1682
Daher sollten die von Schweden ergriffenen Schutzmaßnahmen als gerechtfertigt angesehen werden. Folglich ist es erforderlich, die Verwendung von HEMA und Di-HEMA-TMHDC in Nagelmitteln zu beschränken.
Daher sollten die von Schweden ergriffenen Schutzmaßnahmen als gerechtfertigt angesehen werden. Folglich ist es erforderlich, die Verwendung von HEMA und Di-HEMA-TMHDC in Nagelmitteln zu beschränken.