Erwägungsgrund 6 32020R1682
Bei der Beurteilung der „normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung“ ist der möglichen missbräuchlichen, unsachgemäßen oder unbeabsichtigten Verwendung Rechnung zu tragen. Bei Mitteln, die einen hohen Genauigkeitsgrad erfordern, müssen Situationen berücksichtigt werden, in denen sie nicht ausreichend präzise angewendet werden.