Erwägungsgrund 9 32020R1682
Mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Berufsangehörige sind in bestimmten Richtlinien der Union geregelt, in denen Mindestanforderungen festgelegt sind, insbesondere in den Richtlinien 89/391/EWG und 98/24/EG des Rates. Es können zusätzliche Vorschriften für die berufliche Sicherheit gelten.