Erwägungsgrund 1 32020R1693
Mit der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates, die am 17. Juni 2018 in Kraft trat, wird ein neuer Rechtsrahmen für die ökologische/biologische Produktion geschaffen. Um einen reibungslosen Übergang vom alten zum neuen Rechtsrahmen zu gewährleisten, ist in der Verordnung vorgesehen, dass sie ab dem 1. Januar 2021 gilt.