Erwägungsgrund 3 32020R1693
Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundene Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit stellen eine beispiellose Herausforderung für die Mitgliedstaaten dar und sind eine schwere Belastung für die ökologisch/biologisch wirtschaftenden Betriebe (im Folgenden „Betriebe“). Die Betriebe richten folglich ihr Hauptaugenmerk darauf, die ökologische/biologische Produktion und den Vertrieb aufrechtzuerhalten und können sich nicht gleichzeitig auf die Anwendung des neuen Rechtsrahmens im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/848 vorbereiten. Daher werden die Mitgliedstaaten und die Betriebe höchstwahrscheinlich nicht gewährleisten können, dass die genannte Verordnung ab dem 1. Januar 2021, wie ursprünglich geplant, ordnungsgemäß umgesetzt und angewendet wird.