Verordnung (EU) 2020/1693 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. November 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich ihres Geltungsbeginns und bestimmter anderer in der genannten Verordnung angegebener Daten (Text von Bedeutung für den EWR)
Da die derzeitigen Umstände unbedingt sofortiges Handeln erfordern, um für den ökologisch/biologisch wirtschaftenden Sektor Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollte diese Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Erwägungsgrund 11 32020R1693
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