Erwägungsgrund 15 32020R2093
Für die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren müssen allgemeine Regeln festgelegt werden, wobei die in den Verträgen festgelegten Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (im Folgenden „Organe“) sowie die Transparenzanforderungen zu achten sind.