Erwägungsgrund 1 32020R2221
Die sich aus den wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen der COVID-19-Pandemie ergebende Krise hat die Mitgliedstaaten in beispielloser Weise getroffen. Die Krise behindert das Wachstum in den Mitgliedstaaten, was wiederum die gravierenden Liquiditätsengpässe verschärft, die auf den plötzlichen und erheblichen Anstieg des Bedarfs an öffentlichen Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und andere Wirtschaftszweige der Volkswirtschaften zurückzuführen sind. Infolge der Krise hat sich auch die Lage von armutsgefährdeten Menschen verschärft und damit der soziale Zusammenhalt in den Mitgliedstaaten verringert. Darüber hinaus hatte die Schließung der Binnengrenzen schwerwiegende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere in Grenzgebieten, und beeinträchtigte das Pendeln von Arbeitnehmern und die Lebensfähigkeit von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dies hat zu einer Ausnahmesituation geführt, die besondere, sofortige und außerordentliche Maßnahmen erfordert, die die Realwirtschaft schnell erreichen.