Erwägungsgrund 18 32020R2221
Die Mittel aus REACT-EU sollten im Einklang mit dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und dem Grundsatz der Schadensvermeidung verwendet werden, wobei dem Übereinkommen von Paris und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen ist. Darüber hinaus sollten bei der Durchführung der operationellen Programme die Gleichstellung von Männern und Frauen, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung der Geschlechterperspektive durchgängig berücksichtigt und gefördert werden.