Erwägungsgrund 19 32020R2221
Um die Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und durch die Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft zu verringern, sollten die Ausgaben für operative Tätigkeiten ab dem 1. Februar 2020 für die Förderung infrage kommen, und den Mitgliedstaaten sollte ausnahmsweise die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Kofinanzierungssatz von bis zu 100 % zu beantragen, der auf die einzelnen Prioritätsachsen der operationellen Programme anzuwenden ist, die aus den Mitteln aus REACT-EU unterstützt werden.