Erwägungsgrund 25 32020R2221
Abgesehen von den Fällen, in denen in dieser Verordnung Ausnahmen vorgesehen sind, sollten die Ausgaben im Rahmen der REACT-EU den gleichen Verpflichtungen und Garantien unterliegen wie die gesamte Kohäsionsfinanzierung. Dazu gehören die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie wirksame Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, die mit der Unterstützung bestehender Betrugsbekämpfungsstellen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Union — wie dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung und, falls notwendig, der Europäischen Staatsanwaltschaft — durchgeführt werden.