Erwägungsgrund 15 32020R2221
Da die vorübergehende Schließung der Grenzen zwischen einigen Mitgliedstaaten zu erheblichen Herausforderungen für Grenzgemeinden und grenzüberschreitend tätige Unternehmen geführt hat, sollten die Mitgliedstaaten auch Mittel aus REACT-EU für bestehende grenzüberschreitende Projekte im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ bereitstellen können.