Erwägungsgrund 6 32020R2221
Angesichts der Bedeutung der Bewältigung des Klimawandels gemäß den Zusagen der Union zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sollen die Fonds dazu beitragen, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in alle Politikbereiche einzubeziehen und das allgemeine Ziel zu erreichen, 30 % der Ausgaben aus dem Unionshaushalt für die Unterstützung von Klimaschutzzielen einzusetzen. REACT-EU soll mit 25 % der Gesamtmittelausstattung für die Klimaschutzziele beitragen. Da REACT-EU als Krisenreaktionsinstrument konzipiert und in dieser Verordnung Flexibilität vorgesehen ist, wonach auch keine Anforderungen bezüglich einer thematischen Konzentration gestellt werden und die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Mittel aus REACT-EU je nach Bedarf zur Unterstützung von EFRE oder ESF-Vorhaben einzusetzen, kann der Beitrag der Mitgliedstaaten zur Erreichung dieses Ziels je nach den nationalen Prioritäten unterschiedlich hoch sein.