Erwägungsgrund 17 32020R2221
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Mittel aus REACT-EU neuen spezifischen operationellen Programmen im Rahmen des Ziels „Investitionen für Wachstum und Beschäftigung“ oder neuen Prioritätsachsen innerhalb bestehender Programme im Rahmen der Ziele „Investitionen für Wachstum und Beschäftigung“ und „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ zuzuweisen. Um eine rasche Durchführung zu ermöglichen, sollten nur bereits benannte Behörden bestehender operationeller Programme, die aus dem EFRE, dem ESF oder dem Kohäsionsfonds unterstützt werden, für neue spezifische operationelle Programme benannt werden dürfen. Eine Ex-ante-Bewertung durch die Mitgliedstaaten sollte nicht erforderlich sein, und die Angaben, die bei der Einreichung des operationellen Programms zur Genehmigung durch die Kommission gemacht werden müssen, sollten begrenzt werden.