Erwägungsgrund 28 32021R1147
Aus dem Fonds sollte nicht nur, wie in dieser Verordnung vorgesehen, die Rückkehr von Personen unterstützt werden, sondern auch andere Maßnahmen zur Bekämpfung der irregulären Migration und der Schleusung von Migranten; zudem sollte er die Einhaltung geltender Zuwanderungsvorschriften fördern und auf diese Weise die Integrität der Zuwanderungssysteme der Mitgliedstaaten gewährleisten.