Erwägungsgrund 94 32021R2115
Angesichts des Stellenwerts der Zielsetzung, den Klimawandel im Einklang mit den Verpflichtungen der Union zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung zu bekämpfen, sollte die GAP zur bereichsübergreifenden Verankerung des Klimaschutzes in der Politik der Union sowie zu dem Ziel beitragen, mit 30 % der Unionshaushaltsausgaben Klimaziele zu unterstützen. Durch Maßnahmen im Rahmen der GAP werden voraussichtlich 40 % der Gesamtfinanzausstattung der GAP zur Erreichung von Klimazielen beitragen. Einschlägige Maßnahmen sollten während der Vorbereitung und Durchführung der GAP-Strategiepläne identifiziert und im Rahmen der einschlägigen Evaluierungs- und Prüfverfahren einer erneuten Bewertung unterzogen werden.