Erwägungsgrund 6 32021R0337
Es ist wichtig, die Informationen für Kleinanleger und die Basisinformationsblätter über verschiedene Finanzprodukte und -rechtsvorschriften hinweg anzugleichen und die uneingeschränkte Auswahl und Vergleichbarkeit der Anlagen in der Union sicherzustellen. Darüber hinaus sollte der Verbraucher- und Kleinanlegerschutz bei der geplanten Überarbeitung der Verordnung (EU) 2017/1129 berücksichtigt werden, um für harmonisierte, einfache und leicht verständliche Informationsunterlagen für alle Kleinanleger zu sorgen.