Erwägungsgrund 13 32021R0444
Der Austausch von Zollinformationen und anderen zollrelevanten Informationen ist für das reibungslose Funktionieren des Zolls von entscheidender Bedeutung und geht weit über den Austausch innerhalb der Zollunion hinaus. Anpassungen oder Erweiterungen der europäischen elektronischen Systeme, um die Zusammenarbeit mit nicht am Programm teilnehmenden Drittländern und mit internationalen Organisationen zu ermöglichen, könnten für die Union von Interesse sein. Daher sollten die Kosten von entsprechenden Anpassungen oder Erweiterungen europäischer elektronischer Systeme, die durch ein solches Interesse hinreichend begründet sind, für eine Förderung im Rahmen des Programms infrage kommen.