Erwägungsgrund 16 32021R0444
Der größte Teil der Programmmittel dürfte für Maßnahmen zum Aufbau von IT-Kapazitäten verwendet werden. Von diesen Maßnahmen zum Aufbau von IT-Kapazitäten sollte solchen Maßnahmen im Zusammenhang mit elektronischen Systemen oberste Priorität eingeräumt werden, die für die Umsetzung der Zollunion und für die Erfüllung des Auftrags der Zollbehörden notwendig sind. Die gemeinsamen und die nationalen Komponenten der europäischen elektronischen Systeme sollten in der vorliegenden Verordnung definiert werden. Gemeinsame und nationale Komponenten können miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus sollten der Anwendungsbereich der Maßnahmen und die jeweiligen Zuständigkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten eindeutig festgelegt werden.