Verordnung (EU) 2022/2400 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2019/1021 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 12 32022R2400
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