Erwägungsgrund 7 32022R2400
Da die Stoffe einer Untergruppe von 12 PCB-Kongeneren, nämlich PCB-77, PCB-81, PCB-105, PCB-114, PCB-118, PCB-123, PCB-126, PCB-156, PCB-157, PCB-167, PCB-169 und PCB 189, die als dl-PCB bezeichnet werden, toxikologische Eigenschaften haben, die denen von PCDD/PCDF sehr ähnlich sind, und um die aggregierte Wirkung aller in der Verordnung (EU) 2019/1021 aufgelisteten dioxinähnlichen PCB zu berücksichtigen, ist es angezeigt, alle dioxinähnlichen Verbindungen in den bestehenden Gruppeneintrag für PCDD/PCDF in den Anhängen IV und V der Verordnung (EU) 2019/1021 aufzunehmen. Die Liste der Toxizitätsäquivalenzfaktoren in Anhang V Teil 2 derselben Verordnung sollte ebenfalls geändert werden, damit die entsprechenden Werte für die einzelnen dl-PCB-Kongenere eingefügt werden.