Erwägungsgrund 10 32023R1066
Um eine Freistellung nach dieser Verordnung zu rechtfertigen, sollte sich die gemeinsame Verwertung nur auf Produkte (einschließlich Waren und Dienstleistungen), Technologien oder Verfahren beziehen, für die die Nutzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse unerlässlich ist.