Erwägungsgrund 4 32023R1066
Mit dieser Verordnung sollen Forschung und Entwicklung erleichtert, gleichzeitig jedoch der Wettbewerb wirksam geschützt werden. Außerdem sollte diese Verordnung den Unternehmen angemessene Rechtssicherheit bieten. Im Zuge der Verfolgung dieser Ziele sollten ferner die behördliche Aufsicht und der rechtlichen Rahmen so weit wie möglich vereinfacht werden.