Erwägungsgrund 8 32023R1066
Die aus einer verstärkten und wirksameren Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erwachsenden Vorteile kommen den Verbrauchern in der Regel in Form neuer oder verbesserter Produkte, Technologien oder Verfahren, einer schnelleren Markteinführung solcher Produkte, Technologien oder Verfahren oder niedrigerer Preise aufgrund neuer oder verbesserter Produkte, Technologien oder Verfahren zugute.