Erwägungsgrund 20 32023R1066
Durch die Marktanteilsschwellenwerte, den Ausschluss bestimmter Vereinbarungen von der Freistellung und die in dieser Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen ist im Allgemeinen sichergestellt, dass Vereinbarungen, auf die die Gruppenfreistellung Anwendung findet, die Parteien nicht in die Lage versetzen, in Bezug auf einen wesentlichen Teil der betreffenden Produkte, Technologien oder Verfahren den Wettbewerb auszuschalten.