Erwägungsgrund 2 32023R1066
Entsprechend ihrem Auftrag nach Artikel 179 Absatz 2 AEUV unterstützt die Union Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, in ihren Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung von hoher Qualität und fördert ihre Zusammenarbeitsbestrebungen. Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung kann zur Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals beitragen.