Erwägungsgrund 11 32023R1442
Obwohl die Behörde auch DINP in die Gruppen-t-TDI aufgenommen hat, wurde zuvor ein SML(T) für DINP zusammen mit DIDP festgelegt, da es sich um Gemische handelt, die sich chemisch überschneiden und im Falle des gemeinsamen Vorhandenseins analytisch nicht unterschieden werden können. Auch wenn es seit der Festlegung dieses SML(T) Fortschritte bei den Analysemethoden gegeben hat, sind noch weitere Validierungsarbeiten erforderlich, bevor die zuständigen Behörden bei amtlichen Kontrollen routinemäßig zwischen DINP und DIDP unterscheiden können. Daher ist es angezeigt, für die Summe von DINP und DIDP einen eigenen SML(T) zu führen und die Verwendung von DINP zusammen mit DBP, BBP und DEHP sowie auch mit DIBP, wenn dieses ggf. als technisches Hilfsagens verwendet wird, zu verbieten, um eine mögliche Ko-Exposition durch dieselben FCM aus Kunststoff zu vermeiden.