Erwägungsgrund 9 32023R1442
Darüber hinaus prüfte die Behörde die Exposition der Verbraucher gegenüber anderen Phthalaten, insbesondere gegenüber 1,2-Benzoldicarbonsäurebis(2-methylpropyl)ester (Diisobutylphthalat oder DIBP; FCM-Stoff Nr. 1085; CAS-Nummer 84-69-5), das nicht als Zusatzstoff für FCM aus Kunststoff zugelassen ist, aber darin in kleineren Mengen als Verunreinigung oder infolge seiner Verwendung als technisches Hilfsagens bei der Herstellung bestimmter Kunststoffarten enthalten sein kann. Die Behörde stellte fest, dass DIBP die Gesamtexposition und das Risiko für die Verbraucher durch Phthalate deutlich erhöht und dass diese Exposition zusammen mit der Potenz von DIBP in Bezug auf die Fortpflanzung vom Risikomanager ebenfalls berücksichtigt werden sollte. Ferner stellte die Behörde fest, dass die Exposition der Verbraucher gegenüber Phthalaten aus anderen Quellen als der Ernährung herrührt: Ein erheblicher Teil der Gesamtexposition gegenüber Phthalaten stammt aus Konsumgütern und Baumaterialien und dem Hautkontakt mit ihnen sowie aus dem Einatmen von Luft und Staub in Innenräumen.